Nationalpark Wattenmeer
Ein Nationalpark hat immer die Aufgabe eine besondere Natur- oder Kulturlandschaft zu erhalten. Bei der Einrichtung eines Nationalparks werden immer verschiedene Interessen berücksichtigt.
Die deutschen Nationalparkbereiche des Wattenmeers
(nördlich schließen der dänische, westlich der niederländische Nationalpark an)
Im Nationalparkgesetz ist unter anderem auch über den Zweck des Nationalparks Wattenmeer nachzulesen:
"§ 2 Schutzzweck und andere Zwecke
(1) Der Nationalpark dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit. Es ist ein möglichst ungestörter Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten. Der Nationalpark ist als Lebensstätte der dort natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und der zwischen diesen Arten und den Lebensstätten bestehenden Lebensbeziehungen zu erhalten.
Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert.
(2) Die Maßnahmen des Küstenschutzes werden nicht eingeschränkt. Soweit es der Küstenschutz erfordert, bleiben die Schafgräsung und die Klei- und Sandentnahme zulässig.
(3) Unzumutbare Beeinträchtigungen der Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischen Bevölkerung sind zu vermeiden.
Der Erhalt der Natur durch den Nationalpark soll auch durch positive Rückwirkungen auf den Tourismus [...] der nachhaltigen Entwicklung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der im Umfeld lebenden Menschen dienen."
3% des schleswig-holsteinischen Wattenmeer-Nationalparks ist frei von jeder Nutzung
In Schutzzone 1 dürfen z.B. keine Fahrzeuge fahren (außer von Anwohnern), Fischer dürfen nur in genau abgegrenzten Bereichen auf Fang gehen
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Quellen:
Karten und Text: Nationalpark Wattenmeer