Denkmalschutz - Grundlagen, Einschränkungen GrundlagenNur vom Menschen geschaffene Objekte können Denkmalschutzcharakter gewinnen. Das Objekt muss aus vergangener Zeit stammen, aus einer abgeschlossenen, historischen Epoche. Das Objekt muss von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein. Die Erhaltung des Denkmals muss zudem wegen seiner Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegen. Einteilung in verschiedene Gruppen (Beispiele):Baudenkmäler: Baudenkmäler sind bauliche Anlagen aller Art wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Stadtmauern, Bürgerhäuser, Bauernhöfe, Scheunen, sogar Brücken und Industrieanlagen, Flurkreuze, Marterl (Bildstöcke), Grenzsteine. Historische Gartenanlagen: Auch historische Gartenanlagen können Denkmalcharakter haben. Hierzu zählen nicht nur gartenkünstlerisch gestaltete Parks bedeutender Burgen oder Schlösser; auch schlichte Gärten von Guts- oder Bürgerhäusern bis hin zu kleinen Bauern-, Pfarr- oder Schulgärten können denkmalpflegerisch von Interesse sein. Bei den Bemühungen um ihre Erhaltung sind neben den denkmalpflegerischen Anforderungen auch ökologische Belange zu berücksichtigen. Technische DenkmälerTechnische Denkmäler sind ein spät entdeckter Typus. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Verkehrsanlagen wie Eisenbahnstrecken, Kanäle und Brücken, auch Anlagen der Energieversorgung mit Gas und Strom, der Wasserversorgung sowie Fabrikationsstätten von Industrie- und Konsumgütern. Da die Ansiedlung von Industrie zu Stadterweiterungen geführt hat, können z. B. auch Arbeitersiedlungen Denkmaleigenschaft auf Grund ihrer industriegeschichtlichen Bedeutung haben. Manchmal sind größere Baukomplexe wie Fabrikanlagen als Denkmal einzustufen. Selbst eine einzelne erhaltene Kraftmaschine kann im Extremfall ein Denkmal sein. Einschränkungen des Denkmalschutzes Besonders zu nennen sind hier die politischen Vorgaben der jeweils zuständigen Planungsbehörden. "Der Englische Garten in München, eingeschnürt
und zerschnitten von autobahnähnlichen Schnellstraßen, an den
Rändern betrogen um neu bebaute Flächen. Hitlers monströses
Haus der Deutschen Kunst, Radio Free Europe, mehrere eingezäunte
Sportplätze, größerer Restaurantbetrieb mit riesiger Parkplatzfläche.
Versicherungskonzerne haben die Ränder des Parks besetzt und verhäßlicht
durch große Verwaltungsbauten, ein amerikanischer Hotelkonzern und
ein Computergigant dürfen überdimensionierte 08/15-Bauten direkt
an den Garten stellen. Verlustbilanz aus 60 Jahren" Mehr Infos zu den Tambahnplänen durch den Englischen Garten: -> hier klicken! Deutsche Stiftung Denkmalschutz Die Deutsche Stiftung zum Denkmalschutz (gemeinnützige, private Stiftung) tritt dort ein, wo staatliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Dieses Ziel ist in Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Etats mehr als jemals zuvor eine gemeinschaftliche Herausforderung. Die finanziellen Förderungen der Stiftung ergänzen die staatliche Förderung, sie ersetzen sie nicht. Schüler können sich an Hand von Materials und von Aktionen von denkmal-aktiv mit dem Thema Denkamlschutz auseinandersetzen. Link zum deutschen Denkmalschutzgesetz: http://www.blfd.bayern.de/blfd//content/pdfs/dsg.pdf Quellen:
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