Plakettenverordnung
die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften
über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

- gilt seit 1. März 2007
- Bisher nur in größeren Städten
- Regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnungen von PKW, LKW und Bussen mit Feinstaubplaketten je nach Schadstoffgruppe
- Erforderlich, um bei hohen Feinstaubbelastungen Fahrverbote aussprechen zu können
- In Umweltzonen (meiste Bereiche der Stadt): Nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2-4 erlaubt
- u.a. Folgende Kraftfahrzeuge benötigen keine Plaketten:

* Mobile Maschinen und Geräte,
* Arbeitsmaschinen,
* Land- und forstwirtschaftliche Forstmaschinen,
* Zwei- und dreirädige Fahrzeuge,
* Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung,
* Kraftfahrzeuge mit behinderten Fahrern,
* Zivile Kraftfahrzeuge


- Feinstaubplaketten erhält man u.a. bei KFZ-Zulassungsbehörden
- Kosten: 5 - 10 €
- Müssen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzsscheibe angebracht werden
- Strafe (Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt): 40 € und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei

Zonen der Fahrverbote:



Plaketten:



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