Plakettenverordnung
die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften
über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
- gilt seit 1. März 2007
- Bisher nur in größeren Städten
- Regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnungen von PKW, LKW und Bussen mit Feinstaubplaketten je nach Schadstoffgruppe
- Erforderlich, um bei hohen Feinstaubbelastungen Fahrverbote aussprechen zu können
- In Umweltzonen (meiste Bereiche der Stadt): Nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2-4 erlaubt
- u.a. Folgende Kraftfahrzeuge benötigen keine Plaketten:
*
Mobile Maschinen und Geräte,
* Arbeitsmaschinen,
* Land- und forstwirtschaftliche Forstmaschinen,
* Zwei- und dreirädige Fahrzeuge,
* Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung,
* Kraftfahrzeuge mit behinderten Fahrern,
* Zivile Kraftfahrzeuge
- Feinstaubplaketten erhält man u.a.
bei KFZ-Zulassungsbehörden
-
Kosten: 5 - 10 €
- Müssen
gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzsscheibe angebracht werden
- Strafe (Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt): 40 € und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei
Zonen der Fahrverbote:
Plaketten:
Quelle und weitere Informationen zum Thema Plakettenverordnung: Klick