Denkmalschutz - Grundlagen, Einschränkungen

Grundlagen

Nur vom Menschen geschaffene Objekte können Denkmalschutzcharakter gewinnen. Das Objekt muss aus vergangener Zeit stammen, aus einer abgeschlossenen, historischen Epoche. Das Objekt muss von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein. Die Erhaltung des Denkmals muss zudem wegen seiner Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegen.

Einteilung in verschiedene Gruppen (Beispiele):

Baudenkmäler:

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen aller Art wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Stadtmauern, Bürgerhäuser, Bauernhöfe, Scheunen, sogar Brücken und Industrieanlagen, Flurkreuze, Marterl (Bildstöcke), Grenzsteine.

Historische Gartenanlagen:

Auch historische Gartenanlagen können Denkmalcharakter haben. Hierzu zählen nicht nur gartenkünstlerisch gestaltete Parks bedeutender Burgen oder Schlösser; auch schlichte Gärten von Guts- oder Bürgerhäusern bis hin zu kleinen Bauern-, Pfarr- oder Schulgärten können denkmalpflegerisch von Interesse sein. Bei den Bemühungen um ihre Erhaltung sind neben den denkmalpflegerischen Anforderungen auch ökologische Belange zu berücksichtigen.
Neben dem Denkmalcharakter können Parks daher auch im Sinne des Naturschutzes wertvoll sein und unter Landschaftsschutz oder Naturschutz gestellt werden oder als besonders wertvolle Lebensräume im Sinne eines Flora-Fauna-Habitats (FFH-Gebiete der EU) geschützt sein.
Trotzdem sind historische Parks grundsätzlich als Denkmäler zu betrachten und zu schützen, d.h. ihre Denkmalfunktion geht - gerade in Fragen der Veränderung zu Gunsten des Naturschutzes - grundsätzlich vor.

Technische Denkmäler

Technische Denkmäler sind ein spät entdeckter Typus. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Verkehrsanlagen wie Eisenbahnstrecken, Kanäle und Brücken, auch Anlagen der Energieversorgung mit Gas und Strom, der Wasserversorgung sowie Fabrikationsstätten von Industrie- und Konsumgütern. Da die Ansiedlung von Industrie zu Stadterweiterungen geführt hat, können z. B. auch Arbeitersiedlungen Denkmaleigenschaft auf Grund ihrer industriegeschichtlichen Bedeutung haben. Manchmal sind größere Baukomplexe wie Fabrikanlagen als Denkmal einzustufen. Selbst eine einzelne erhaltene Kraftmaschine kann im Extremfall ein Denkmal sein.

Einschränkungen des Denkmalschutzes

Besonders zu nennen sind hier die politischen Vorgaben der jeweils zuständigen Planungsbehörden.
Ein Zitat zum Thema "Parkzerstörung" verdeutlicht solche Eingriffe von außen:

"Der Englische Garten in München, eingeschnürt und zerschnitten von autobahnähnlichen Schnellstraßen, an den Rändern betrogen um neu bebaute Flächen. Hitlers monströses Haus der Deutschen Kunst, Radio Free Europe, mehrere eingezäunte Sportplätze, größerer Restaurantbetrieb mit riesiger Parkplatzfläche. Versicherungskonzerne haben die Ränder des Parks besetzt und verhäßlicht durch große Verwaltungsbauten, ein amerikanischer Hotelkonzern und ein Computergigant dürfen überdimensionierte 08/15-Bauten direkt an den Garten stellen. Verlustbilanz aus 60 Jahren"
(Dieter Wieland: Historische Parks und Gärten, S. 104)

Mehr Infos zu den Tambahnplänen durch den Englischen Garten: -> hier klicken!

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung zum Denkmalschutz (gemeinnützige, private Stiftung) tritt dort ein, wo staatliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Dieses Ziel ist in Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Etats mehr als jemals zuvor eine gemeinschaftliche Herausforderung.

Die finanziellen Förderungen der Stiftung ergänzen die staatliche Förderung, sie ersetzen sie nicht.

Schüler können sich an Hand von Materials und von Aktionen von denkmal-aktiv mit dem Thema Denkamlschutz auseinandersetzen.

Link zum deutschen Denkmalschutzgesetz:

http://www.blfd.bayern.de/blfd//content/pdfs/dsg.pdf

Quellen:

  • www.denkmal-aktiv.de
  • http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/kunst_denkmalschutz_fragen.pdf
  • E.-R. Hönes: rechtliche Voraussetzungen für die Erhaltung historischer Parks und Gärten. In: Historische Parks und Gärten - ein teil unserer Umwelt, Opfer unserer Umwelt. Schriftenreihe des deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Bd. 55; S. 18.
  • Dieter Wieland: Historische Parks und Gärten. Schriftenreihe des deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Bd. 45.