Kann bzw. soll man Innenhöfe von denkmalgeschützen Häusern begrünen?

Was ist überhaupt an Häusern denkmalgeschützt?

Nur vom Menschen geschaffene Objekte können Denkmalschutzcharakter gewinnen. Das Objekt muss aus vergangener Zeit stammen, aus einer abgeschlossenen, historischen Epoche. Das Objekt muss von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein. Die Erhaltung des Denkmals muss zudem wegen seiner Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegen.

Bei den meisten Häusern entspricht nur die Außenfassade den oben genannten Bedingungen, weil die Innenhöfe und deren Mauern z.B. keine Stuckfassaden besitzen, sondern oft nicht nur eintönig, sondern auch geradezu hässlich sind. So stellt sich nun die Frage, ob Innenhöfe von denkmalgeschützten Häusern begrünt werden sollen.

Es gibt mehrere Beispiele die zeigen, dass die Begrünung von Innenhöfen zu deren Verschönerung beitragen kann und sie freundlicher und wohnlicher machen kann.


1.Beispiel: komplett begrünter Innenhof

2.Beispiel: komplett unbegrünter Innenhof

3.Beispiel: begrünter Innenhof von Beispiel 4 (rechts)

4.Beispiel: unbegrünte Vorderseite des historischen Eckgebäudes

Fazit: Anhand dieser Beispiele kann man sehen, dass ein Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes mit verschiedenen Pflanzen begrünt werden kann und sollte, um die Innenfassaden des Gebäudes zu verschönern, wobei dann die Optik der Außenseite des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird.