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Landwirtschaft auf schrägen Äckern - Bergbauern

„Unter Bergbauernbetrieben im Sinne dieses Bundesgesetzes sind jene Betriebe zu verstehen, in denen sich durch das Klima, die äußere und die innere Verkehrslage oder die Hanglage besonders erschwerte Lebens- und Produktionsbedingungen ergeben."
Österreichisches Landwirtschaftsgesetz

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Heuernte auf über 1000 m Höhe im österreichischen Lungau (STM/geolinde)

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Neben dem Traktor muss menschliche Arbeitskraft an steilen Stellen ran (STM/geolinde)

Die Berglandwirtschaft hat große Bedeutung für den Schutz des Waldes und der Almen.

"Österreich ist ein Bergland mit einer großen Bedeutung der Berglandwirtschaft. Rund 39% aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (ohne reine Almbetriebe) sind als Bergbauernbetriebe eingestuft [...] und nahezu 70% der landwirtschaftlichen Nutzfläche entfallen auf die benachteiligten Gebiete. [...] Österreich hat innerhalb der Europäischen Union einen der höchsten Anteile an Berggebieten.
Die Berglandwirtschaft ist mit großen natürlich bedingten Erschwernissen konfrontiert (Hangneigung, Klima usw.). Diese Erschwernisse schlagen sich in vergleichsweise ungünstigen arbeits- und betriebswirtschaftlichen Kennziffern nieder - die arbeitsintensive Steilflächenbewirtschaftung bedingt höhere Arbeitskosten. Die Produktivität liegt im Alpenraum um fast ein Viertel und das Einkommen aus der Landwirtschaft um fast ein Fünftel niedriger als im nichtalpinen Bereich - bei Bergbauernbetrieben mit besonders hohen Erschwernissen sogar nur bei 60%. Für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der Kulturlandschaft durch die Bergbauernbetriebe sind daher öffentliche Fördermittel unabdingbar."
Aus: Oliver Tamme, u.a.: Der Neue Berghöfekataster... In: Ländlicher Raum 1 / 2003

Förderkriterien für Bergbauernbetriebe:

Innere Verkehrslage
(zählt ca. 60%)
Äußere Verkehrslage
(zählt ca. 15%)
Klima und Boden
(zählt ca 35%)

- Hangneigung
- Trennstücke
- traditionelle Wander-wirtschaft

- Erreichbarkeit (LKW, ...)
- Entfernung zu Bushaltestelle
- Entfernung zur Bahn
- Entfernung zum Bezirkshauptort
- Wegerhaltung
- Seilbahnerhaltung
- Extremverhältnisse (z.B.
Abgeschnittenheit)

- Klima
- Seehöhe der Hofstelle
- Ertragsmesszahl (Boden)

Nach diesen drei Hauptbereichen werden österreichische Bergbauernbetriebe im sogenannten Bergbauernhofkataster (BHK) in vier "Erschwernisgruppen" eingeteilt, von leichter bis extremer Erschwernis. Der Unterpunkt Hangneigung zählt z.B. ab mindestens 18% Neigung (18m Höhe auf 100m Entfernung), ab diesem Wert können normale Traktoren nicht mehr eingesetzt werden. Auch Almwirtschaft mit Viehtrieb wird bewertet.
Im Bereich Klima und Boden wird neben dem Klima die Höhenlage und eine Bodenbewertungszahl für Bodenqualität einbezogen.

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Aus: Thomas Dax und Gerhard Hovorka: Ist Österreich in der europäischen
Berggebietspolitik präsent? Wien, 21. April 2005

Gibt es also in bestimmten Gebieten deutliche negative Unterschiede zum Durchschnittsbetrieb, so spricht man von Ungleichheiten, sogenannten Disparitäten. Disparitäten können wie im Gebirge durch Hangneigung (Relief), Klima, Böden oder einfach auch durch schlechte Erreichbarkeit entstehen. Liegt ein Betrieb abseits und weit entfernt vom dem Ort, an dem die Produkte verkauft werden müssen, so verteuert der Transport die Produkte. Gegenüber einem Betrieb nahe am Verkaufsort ist der Bergbauernbetrieb damit erheblich benachteiligt.

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